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Grundsteuerreform und steuerliche Auswirkungen auf Immobilien – ORANGE Immobilienagentur informiert verständlich.

Die Grundsteuerreform: Was sollten Sie wissen und wie können Sie handeln?

Zurzeit verschicken die Finanzämter Bescheide für die neue Grundsteuer und es kann gelegentlich zu Fehlern kommen. Wir die ORANGE Immobilienagentur möchten Ihnen hierbei zur Seite stehen und Ihnen erklären, wie Sie als Immobilienbesitzer solche Fehler erkennen und darauf reagieren können.

Es ist bemerkenswert, welche Auswirkungen ein einzelnes Urteil des Gerichts haben kann. Schon 1995 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer dringend überarbeitet werden muss, da die Bewertungsgrundlagen veraltet sind. Obwohl die neue Grundsteuer nun endlich in Kraft ist, hat sie viele Fronten verwirrt. Es kommt zu einer erheblichen Welle von Klagen: 1,3 Millionen Steuerzahler haben offiziell die Bescheide für die neue Grundsteuer abgelehnt, und Experten gehen davon aus, dass 1,5 Millionen Steuerzahler dies tun werden.

Obwohl die Grundsteuer erst ab 2025 fällig wird, versenden die Finanzämter bereits jetzt erste Bescheide basierend auf den Informationen in der Grundsteuererklärung. Schnelles Handeln ist angesagt, wenn Sie Fehler in diesen Bescheiden entdecken und noch keinen Einspruch eingelegt haben.

Die ORANGE Immobilienagentur erklärt wie Eigentümer und Eigentümerinnen dabei vorgehen und wie sie die Bescheide richtig lesen.

Grundsteuer: Die Finanzämter verschicken zwei Schreiben

Eigentümer von Immobilien hatten bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben (in Bayern gibt es eine Ausnahme, die bis Ende April läuft). Die Frist begann am 1. Juli 2022. Das Finanzamt schickt Ihnen zwei Schreiben, nachdem Sie Ihre Daten eingereicht haben. Im ersten Schreiben erhalten Sie Informationen über die Bundesländer, die das Bundesmodell umgesetzt haben:

  • Einen Grundsteuerwertbescheid (mit dem Grundsteuerwert)
  • Einen Grundsteuermessbescheid (mit dem Grundsteuermessbetrag)

Erst in einem zweiten Brief bekommen Immobilieneigentümer von ihrer Gemeinde einen dritten Bescheid, nämlich den tatsächlichen Grundsteuerbescheid. Darin steht der Betrag, den sie ab 2025 zahlen müssen. Der Brief wird aber erst ab 2024 verschickt.

Diese Bundesländer nutzen das Bundesmodell:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Das bedeutet der Grundsteuerwert

  • Der Grundsteuerwert enthält zentrale Angaben zum Grundstück. Das betrifft
  • Wert
  • Art
  • Zurechnung zum jeweiligen Eigentümer

Was bedeutet der Grundsteuerwert?

Der Grundsteuerwert enthält wichtige Informationen über Ihr Grundstück, einschließlich des Wertes und der Art, wie es dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet wird. Es ist wichtig, diese Informationen zu überprüfen.

Was ist der Grundsteuermessbetrag genau?

Ab dem Jahr 2025 berechnen Gemeinden die neue Grundsteuer anhand des Grundsteuermessbetrags, der auf dem Grundsteuerwert aus dem ersten Bescheid basiert. Der Grundsteuerwert aus dem ersten Bescheid wird im zweiten Bescheid, dem Grundsteuermessbescheid mit dem Grundsteuermessbetrag, mit einer Steuermesszahl multipliziert. Die Steuerzahl ist ein gesetzlich festgelegter Wert, der von der Nutzung des Grundstücks abhängt. In Bayern ist es beispielsweise auf 100 Prozent für Grundstücke und 70 Prozent für Wohnflächen beschränkt. Später wird der Grundsteuermessbescheid als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer im dritten Bescheid der Stadt oder Gemeinde genutzt.

Was ist zu tun, wenn der Messbetrag falsch ist?

Jeder Eigentümer hat die Verantwortung zu überprüfen, ob die Berechnungen in den Bescheiden korrekt sind. Zumindest können verschiedene Online-Grundsteuerrechner als Richtwert verwendet werden. Wenn das Finanzamt die Informationen aus der Grundsteuererklärung nicht korrekt übernommen hat, beispielsweise aufgrund von Fehlern bei der Einlese, ist der Messbetrag falsch. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids müssen Eigentümer Einspruch einlegen. Der Einspruch kann einfach per Post eingereicht werden. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, das Aktenzeichen oder die Steuernummer sowie eine detaillierte Begründung für Ihren Einspruch aufführen. Wenn der Bescheid per Post zugestellt wurde, gilt die Monatsfrist ab dem Tag der Bekanntgabe oder dem im Schreiben angegebenen Datum.

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