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Das Objekt

Zum Verkauf steht ein historisches Altstadthaus im Herzen der Regensburger Altstadt, gelegen im Weißgerbergraben 4. Das Gebäude befindet sich innerhalb des UNESCO-Welterbes „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“ und stellt ein bedeutendes Baudenkmal der historischen Stadtstruktur dar.

Das dreigeschossige Wohn- und Geschäftshaus wurde im Kern vermutlich im 14. Jahrhundert errichtet. Das Gebäude ist als Baudenkmal in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen und Teil des historischen Ensembles der Regensburger Altstadt.

Für das Objekt liegen bereits umfangreiche Befundungen und Gutachten vor, die eine Entwicklung des Gebäudes ermöglichen.

Unter anderem vorhanden:
- Bauhistorische Untersuchung
- Befunduntersuchung der historischen Bausubstanz
- Bestandspläne und Vermessungsunterlagen
- Voruntersuchungen zur statischen Situation
- Vorabstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde
- Grundlagen für eine Baugenehmigung / Sanierungsplanung

Diese Unterlagen ermöglichen eine fundierte Planung der Sanierungsmaßnahmen sowie eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

Aktuell befindet sich das Objekt in einem sanierungsbedürftigen Zustand und bietet Investoren, Projektentwicklern oder privaten Bauherren die seltene Gelegenheit, ein historisches Gebäude im Zentrum einer der besterhaltenen mittelalterlichen Städte Europas zu revitalisieren.

Aufgrund der zentralen Altstadtlage eignet sich das Objekt besonders für:
- hochwertige Altstadtwohnungen
- Boutique-Apartments / Serviced Apartments
- Kombination aus Wohnen und Gewerbe
- Büro- oder Praxisräume

Als Baudenkmal kann das Gebäude von steuerlichen Vorteilen profitieren:
- Denkmalschutz-AfA (§7i / §7h EStG)
- Förderprogramme für denkmalgeschützte Gebäude
- mögliche Zuschüsse für denkmalgerechte Sanierungen

Ausstattung

Die Sanierungsmaßnahmen können unter anderem umfassen:

- statische Ertüchtigung der Tragstruktur
- Dachstuhl- und Dachsanierung
- Sanierung bzw. Erneuerung der Haustechnik
- Restaurierung der historischen Fassade und der Fassadenelemente
- Innenausbau unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher Vorgaben

Durch eine fachgerechte Restaurierung kann das Gebäude zu einer hochwertigen Wohn- oder Mischimmobilie entwickelt werden.

Das Objekt ist bereits in 1994 in drei Eigentumswohnungen geteilt worden. Diese kann nach oder vor Sanierung mit einem Nachtrag geändert werden. (Kostenersparnis gegenüber einer neuen Teilungserklärung)

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