Was bedeutet Nutzfläche? Wie definiert sich die Wohnfläche?

Die Nutzfläche (kurz: NF) ist der Teil der Grundfläche eines Gebäudes, der entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann. Welche Räume zur Nutzfläche zählen und welche nicht, erfährst du in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:

Was Nutzfläche (NF) ist und was nicht, regelt die DIN-Norm DIN 277. Flure und Treppenhäuser zählen nicht zur Nutzfläche, sondern zur Verkehrsfläche. Sind im Keller oder im Hauswirtschaftsraum betriebstechnische Anlagen untergebracht, zählen sie nicht zur Nutzfläche, sondern zur Technischen Funktionsfläche (TF).

Was ist Nutzfläche und was nicht?

Funktionsflächen wie Heizungs-, Technik- oder Maschinenräume zählen ebenso wenig zur Nutzfläche wie Verkehrsflächen. Zu letzteren zählen beispielsweise Treppenräume, Eingänge, Flure oder Aufzüge. Welche Nutzflächen unterschieden werden können, ist in der Norm DIN 277:2005 geregelt. Neben der Gebäudenutzfläche gibt es in Deutschland noch den Begriff der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LNF). Darunter versteht man die Summe aller Acker-, Wiesen- und Weideflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes.

Nutzflächenarten nach Funktionen

In der DIN 277 werden die Nutzflächen nach ihren Funktionen in sieben Kategorien eingeteilt: Wohnen und Aufenthalt Büroarbeit Maschinen- und Handarbeit, Produktion, Erprobung Verteilen und Verkaufen, Lagern Kultur und Unterricht, Erziehung, Pflegen und Heilen Sonstige Verwendungen.

Gut zu wissen:

In der Vorgängerversion der Norm, der DIN 277:1987, wurde noch zwischen Haupt- und Nebennutzflächen unterschieden. Diese Unterteilung wurde mit der Novellierung der DIN 277 im Jahr 2005 aufgegeben.

Was ist der Unterschied zwischen Nutzfläche,
Wohnfläche und Grundfläche?

Während die Nutzfläche den Anteil der Grundfläche bezeichnet, der entsprechend der Zweckbestimmung genutzt werden kann, ist die Wohnfläche die Gesamtheit der anrechenbaren Raumgrundflächen, die zu einer Wohnung oder einem Haus gehören.

Der Unterschied besteht also darin, ob die betreffenden Flächen genutzt oder bewohnt werden können. Welche Grundflächen als Wohnfläche gelten, ist in der Wohnflächenverordnung geregelt. Nicht zur Wohnfläche zählen die Grundflächen von Zubehörräumen wie Dach- und

Kellerräumen, Wirtschafts- und Gewerberäumen oder Räumen, die nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Die Grundfläche eines Gebäudes ist wiederum die Fläche, die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil auf dem Erdboden einnimmt, also die Gebäude- oder Raumbegrenzungsfläche.

Am Beispiel eines Einfamilienhauses lässt sich diese Unterscheidung zwischen Nutzfläche, Wohnfläche und Grundfläche besonders gut verdeutlichen:

Befinden sich z.B. im Keller ein Vorratsraum, ein Öllagerraum, ein Flur und ein Treppenhaus, so ist nach der Wohnflächenverordnung keine der Grundflächen dieser Räume als Wohnfläche anzusehen. Nach DIN 277 ist die Grundfläche des Vorratsraumes als Nutzfläche, die des Öllagerraumes als Funktionsfläche und Flur und Treppenraum als Verkehrsfläche anzusehen.

Übersicht: Welcher Raum gehört wozu?

Welcher Raum? Art der Fläche

nach DIN 277

Art der Fläche nach
Wohnflächenverordnung
Küche Nutzfläche Wohnfläche
Bad Nutzfläche Wohnfläche
Gäste-WC Nutzfläche Wohnfläche
Wohnzimmer Nutzfläche Wohnfläche
Esszimmer Nutzfläche Wohnfläche
Kinderzimmer Nutzfläche Wohnfläche
Arbeitszimmer Nutzfläche keine Wohnfläche
Keller Nutzfläche

(ggfs. Funktionsfläche)

keine Wohnfläche
Vorratsraum Nutzfläche keine Wohnfläche
Flur Verkehrsfläche Wohnfläche
Dachboden Nutzfläche keine Wohnfläche
Treppenräume Verkehrsfläche Wohnfläche
Hauswirtschaftsraum Nutzfläche

(ggfs. Funktionsfläche)

keine Wohnfläche
Balkon Nutzfläche max. zu 50 % Wohnfläche
Terrasse Nutzfläche max. zu 50 % Wohnfläche

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Artikel einen Überblick über die verschiedenen Flächennormen gegeben zu haben. Für weitere Fragen steht Ihnen die Immobilienagentur ORANGE gerne zur Verfügung.