Was ändert sich 2024 für Hausbesitzer? Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand

Ausnahmen und Förderungen sind vorgesehen. Der Weiterbetrieb alter Gas- und Ölheizungen ist weiterhin möglich, ebenso wie deren Wartung und Reparatur. Erst bei einem anstehenden Austausch müssen sich die Haushalte an die neue Regel halten.

Diese Änderungen sind nicht die einzigen, die geplant sind. Vielen Haushalten droht eine massive Sanierungspflicht, insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Das neue Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung wurde noch nicht verabschiedet. Die ORANGE Immobilienagentur verfolgt die aktuellen Entwicklungen und informiert Sie rechtzeitig über relevante Änderungen.

Ab dem Jahr 2024 werden Haushalte mit den Paragrafen §60a, §60b, §60c, §69, §69, §70, §71, §71a, §71b, §71c und §71m konfrontiert. Diese beinhalten wichtige Neuerungen zu Heizung, Wärmepumpe, Rohrleitungen und dem hydraulischen Abgleich.

Die ORANGE Immobilienagentur weist darauf hin, dass mit der neuen Gesetzesnovelle die Prüfung der Wärmepumpe durch den Schornsteinfeger oder Fachpersonal zur Pflicht wird. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Wärmepumpen einer Inspektion unterzogen werden, insbesondere solche, die als Heizanlage in einem Gebäude installiert oder in ein Gebäudenetz eingespeist werden.

Auch Heizungen mit Wasser als Wärmeträger, die nach dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden, unterliegen neuen Regelungen. Innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung muss ein Kontroll-Check durchgeführt werden, wobei Ausnahmen in der Novelle berücksichtigt sind.

Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wird zur Pflicht, insbesondere für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohnungen. Fachpersonal muss bestimmte Schritte durchführen, darunter eine Heizlastberechnung pro Raum und die Anpassung der Regelung der Vorlauftemperatur.

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden die Bußgelder verschärft. Verstöße können zwischen 5000 Euro und 50.000 Euro kosten. Beispielsweise wird eine Strafe von 5000 Euro fällig, wenn die Wärmepumpe nicht überprüft wird. Bei nicht fristgerecht durchgeführter Heizungsinspektion können 10.000 Euro anfallen. Höhere Bußgelder von 50.000 Euro drohen, wenn die Geschossdecke nicht gedämmt ist oder eine umweltschädliche Heizungsanlage weiterbetrieben wird.

Die ORANGE Immobilienagentur informiert auch darüber, dass ab dem 1. Januar 2024 nur noch gedämmte Rohrleitungen zulässig sind. Im Falle eines Austauschs müssen Rohre für Warmwasser oder die Heizungsanlage zwingend gedämmt werden.

Wenn Vermieter die alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, ist laut §71m eine Mieterhöhung gerechtfertigt. Wie empfehlen Vermietern, darauf zu achten, dass die Wärmepumpe eine Arbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht, um die volle Umlegung der Investitionskosten zu gewährleisten. Damit soll sichergestellt werden, dass Vermieterinnen und Vermieter auch finanziell in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ihres Gebäudes investieren.

Sollten Sie dennoch spezifische Fragen zu den Änderungen für 2024 haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.