Schenkungssteuer 2023 – diese Punkte sollten Sie beachten
Erben von Immobilien müssen mit hohen Erbschafts- und Schenkungssteuern von 30-40 % rechnen. Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, muss oft eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen. Ab 2023 kann das für Erben deutlich teurer werden, da der Bund aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts die steuerliche Bewertung von Immobilien neu geregelt hat.
Der Schenkungsvertrag sollte noch in diesem Jahr unterschreiben werden.
Wer plant, sein Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation zu übertragen, sollte dies noch im Jahr 2022 vornehmen und den Vertrag noch in diesem Jahr unterschreiben.“
Verträge müssen notariell beurkundet werden, und Notare haben am Jahresende nur wenige freie Termine, somit gilt Eile. Es reicht, wenn der Notarvertrag noch in diesem Jahr abgeschlossen wird. Die Eigentumsübertragung kann 2023 erfolgen.
Bei den Steuersätzen und den Freibeträgen macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Schenkung oder um ein Erbe handelt. So müssen beispielsweise Kinder erst dann Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zahlen, wenn das Erbe über dem Freibetrag von 400.000 Euro liegt.
Erhebliche Steuererhöhung aufgrund von Änderungen
der Anlage 25 des Bewertungsgesetzes
Die Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuern ist in den Änderungen der Anlage 25 des Bewertungsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 2022 verborgen. Hier geht es um den sogenannten Wert. In der Praxis müssen Ein- und Zweifamilienhäuser nach dem Vergleichswertverfahren bewertet werden. Andere Verkaufsfälle werden als Grundlage verwendet.
Problem: Ein- und Zweifamilienhäuser werden oft nach der Cost-to-Value-Methode bewertet, da es oft keine vergleichbaren Verkaufsbeispiele gibt. Es werden der Grundstückswert und die fiktiven Herstellungskosten des Gebäudes ermittelt. Um diesen Wert an das Marktniveau anzupassen, multiplizieren wir die Summe dieser Werte mit einem signifikanten Wertfaktor, der vom Expertengremium bereitgestellt werden sollte. Wenn solche materiellen Wertfaktoren nicht verfügbar sind, definieren die Steuerbehörden Faktoren, die in Anhang 25 zu Abschnitt 191 des Bewertungsgesetzes als Wertzahlen bezeichnet werden.
Dadurch wurden diese Werte bis zum Jahressteuergesetz 2023 von bisher 1,0 auf 1,3 bzw. 1,4 für gut gelegene Wohnungen angehoben.
Beispielrechnung Einfamilienhaus, Grundstücksfläche 600 ㎡, Bodenrichtwert 1.000 €, vorläufiger Grundstückspreis 1.100.000 €
Wann ist die Erbschaftssteuer zu bezahlen?
Erbschaften und Schenkungen sind steuerpflichtig. Der Erbe muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Erbschaft eine Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt einreichen. (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt ermittelt dann die Höhe der Erbschaftsteuer.
Wann ist keine Erbschaftssteuer zu bezahlen?
In manchen Ausnahmefällen fällt keine Erbschaftssteuer an. Wenn beispielsweise eine Ehefrau nach dem Tod ihres Mannes einen Teil oder das gesamte gemeinschaftlich genutzte Vermögen erbt, muss es mindestens 10 Jahre vom Verstorbenen bewohnt und genutzt worden sein. In diesem Fall wird unabhängig vom Marktwert der Immobilie keine Steuer fällig. Diese Ausnahme gilt auch, wenn Ihr Ehepartner aus unvermeidbaren Gründen, wie z. B. einem Umzug in ein Pflegeheim, nicht in der Wohnung wohnen kann. Auch Kinder des Erblassers können von dieser Steuerbefreiung profitieren, wenn die Immobilie 200 Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreitet. Diese Regelung gilt jedoch nur im Erbfall und nicht bei Schenkungen.
Trotz der sogenannten standardisierten Verfahren können Grundstückseigentümer das Finanzamt anfechten, wenn sie der Meinung sind, dass der tatsächliche Marktwert ihres Eigenheims gering ist. In diesem Fall muss dies durch ein Gutachten belegen.“ Weitere Änderungen erfolgen im Dezember.
Fazit: Erbschaftssteuer sparen ist möglich
Wer sich frühzeitig Gedanken um seinen Nachlass macht, kann seinen Nachkommen eine hohe Erbschaftssteuerlast ersparen – etwa, indem schon zu Lebzeiten ein Teil des Vermögens verschenkt wird. Oft ist die Beratung durch einen Notar sinnvoll. Ein Erbvertrag oder Testament kann spätere Streitereien unter den Begünstigten vermeiden helfen.
Info: Wer Immobilien im Ausland besitzt, sollte frühzeitig prüfen wie die Steuergesetze des Landes sind, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland besteht. Mangels
Vereinbarung müssen Erben möglicherweise in beiden Ländern Erbschaftssteuer zahlen.