Reservierungsgebühr in Maklerverträgen
Wir erklären Ihnen alles zum Thema Reservierungsgebühr
Zur Erklärung: Reservierungsgebühr in Maklerverträgen
Steht eine Immobilie zum Verkauf, so darf nur unter bestimmten Umständen eine Reservierungsgebühr vom Makler verlangt werden. Der potentielle Käufer hat somit das Vorrecht auf die angebotene Immobilie und der Makler darf diese keinem anderen mehr anbieten.
In einigen Maklerverträgen werden Vereinbarungen über eine Reservationsgebühr erwähnt. Diese sind jedoch nicht immer erlaubt. Eine typische Situation ist für den Makler, dass sehr interessierte Klienten trotz seiner Zusage kurz vor Abschluss abspringen. Um dem Verkäufer der Immobilie zufrieden zu stellen und eine Sicherheit zu schaffen, können Makler gegebenenfalls eine Reservierungsgebühr verlangen. Ist die Immobilie reserviert, so wird diese über einen festgelegten Zeitraum keinem weiteren Interessenten angeboten. Kauft der Interessent das Haus, so wird die Reservierungsgebühr von der noch zu zahlenden Maklerprovision abgezogen. Sollte er dann abspringen, so wird ihm die Gebühr jedoch nicht erlassen.
Für eine zulässige Reservierungsgebühr müssen folgende Faktoren erfüllt sein:
- Der Makler muss einen qualifizierten Alleinauftrag des Verkäufers haben
- Das Einverständnis des Verkäufers zum vorgestellten Interessenten und dem Reservierungszeitraum muss vorliegen
Notarielle Beurkundung einer Reservierungsgebühr
Überschreitet die Reservierungsgebühr zehn Prozent der Provision, so ist diese meist notariell beurkundungsfähig. Bei ORANGE werden generell nur Reservierungsgebühren unterhalb von zehn Prozent der Provision verlangt.
Es können auch Reservierungsvereinbarungen ohne Gebühr getroffen werden.