Neue Sonderabschreibungsmöglichkeit für Investoren
Der Bau neuer Mietwohnungen wird gefördert
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gestaltet sich schwieriger als erwartet. Die Bundesregierung möchte nun mit dem neuen §7b EStG den Wohnungsbau ankurbeln. Am 8. August 2019 ist das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Investoren werden durch den neuen §7b EStG Sonderabschreibungen beim Neubau von Mietwohnungen ermöglicht.
Zeitlich begrenzt, können ab sofort 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend gemacht werden, unabhängig von der regulären Abschreibung, die parallel genutzt werden kann. Insgesamt können somit 28% der Anschaffungs– und Herstellungskosten in den ersten 4 Jahren abgeschrieben werden.