In Bayern soll das Bauen in Zukunft schneller gehen
Die Staatsregierung will Bauen beschleunigen und vereinfachen
Eine umfassende Reform des Baurechts soll Baugenehmigungen deutlich beschleunigen und den Ersatz von bestehenden Gebäuden, wie beispielsweise den Ausbau von Dachgeschossen erleichtern. Die gemeinsame Vereinbarung von Staatsregierung und kommunalen Spitzenverbänden wurde bereits vor 2 Wochen unterzeichnet. Sämtliche Verfahren sollen deutlich entschlackt und beschleunigt werden, sagte Ministerpräsident Markus Söder nach einem Spitzengespräch in der Staatskanzlei.
Maximal 3 Monate bis zur Baugenehmigung
Der Weg zur Baugenehmigung soll laut der neuen Vereinbarung nur noch maximal 3 Monate dauern. Sollte innerhalb der Frist von 3 Monaten keine Bestätigung oder Ablehnung der Baumaßnahmen vorliegen, wird die beantragte Baugenehmigung automatisch erteilt. Eine oder mehrere digitale Genehmigungsverfahren sollen zusätzlich für eine Beschleunigung des Ablaufs führen.
Noch dieses Jahr im Landtag
Bauminister Hans Reichart kündigte an, der entsprechende Gesetzesentwurf soll noch dieses Jahr im Landtag eingebracht werden und neben den oben genannten Vorteilen, auch Höhen-und Mindestabstände flexibler gestalten und das Überbauen von Parkplätzen erleichtern. Mit der Bauordnungsreform soll der Wohnungsnot und den steigenden Mieten, vor allem in den bayerischen Großstädten wie München, Nürnberg oder Augsburg entgegengewirkt werden.
Einsatz für das Mietrecht
Söder sprach von einem Einsatz gegen Mietwucher, durch Maßnahmen wie der Erhöhung von Bußgeldern. „Wir glauben, dass es Mietwucher gibt, vor allem in den Ballungszentren.“ Mieter sollen, laut dem CSU-Chef in Zukunft nach dem Verkauf einer Wohnung 3 Jahre vor Mieterhöhungen geschützt werden. Hier lässt sich eine kleine Parallele zu den neuen Verordnungen in Berlin erkennen, wo die Mietpreisbremse und der Mietendeckel vor kurzem für großes Aufsehen sorgten.
Steuerliche Anreize
Am 8. August 2019 ist das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Investoren werden durch den neuen §7b EStG Sonderabschreibungen beim Neubau von Mietwohnungen ermöglicht. Die bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände möchten mit weiteren steuerlichen Vergünstigungen für Investoren den Wohnungsbau ankurbeln. Unter anderem soll die Erschließung innerstädtischer Wohnraumpotenziale durch die Aufstockung von Gebäuden mit Blick auf eine entsprechende bayerische Gesetzesinitiative im Bundesrat gefördert werden.