IHR VITAMIN C FÜR EIN SORGENFREIES WOHNEN IM ALTER
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und weiterhin wie ein Eigentümer darin wohnen bleiben? Erfahren Sie hier, was Sie zum Thema Immobilienverrentung wissen müssen.
IHR VITAMIN C FÜR EIN SORGENFREIES WOHNEN IM ALTER
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und weiterhin wie ein Eigentümer darin wohnen bleiben? Erfahren Sie hier, was Sie zum Thema Immobilienverrentung wissen müssen.
Wie funktioniert eine Immobilienverrentung? Welche Voraussetzungen sollte ich erfüllen und welche Punkte muss ich beachten? Wieviel ist meine Immobilie wert und mit welchen Beträgen kann ich tatsächlich rechnen? Und wie finde ich den richtigen Käufer, der zu mir passt? Diese und viele andere Fragen werden Sie sich wahrscheinlich stellen, wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu verkaufen – unter der Bedingung, dass Sie in der gewohnten Weise weiter in Ihrem Zuhause verbleiben können.
Hier geht es Ihnen wie vielen anderen älteren Immobilienbesitzern, die nach der richtigen Lösung suchen und vor der Entscheidung stehen, ihr geliebtes Eigentum – zumindest auf dem Papier – aus der Hand zu geben. Dabei gibt es viele Aspekte zu bedenken – finanzieller, rechtlicher und nicht zuletzt auch persönlicher Natur. Die Anforderungen und Details, die Sie beachten müssen, sind umfangreicher und komplexer als bei einem regulären Immobilienverkauf. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass Sie die Zeit nach dem Verkauf sicher und sorgenfrei in Ihrer vertrauten Umgebung verbringen können.
Umso wichtiger ist es in dieser Situation, einen kompetenten und verlässlichen Partner an Ihrer Seite zu haben, der Ihre Fragen beantworten und zusätzlich Hilfestellungen geben kann. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei zu allen Aspekten beraten, die Sie bei dieser besonderen Form des Immobilienverkaufs kennen und beachten sollten.
Der Begriff hat sich mittlerweile für alle Formen eines Immobilienverkaufs etabliert, bei denen die Eigentümer nach dem Verkauf ihrer Immobilie in dieser wohnen bleiben – unabhängig davon, ob befristet oder lebenslang. Er gilt nach dem heutigen Sprachgebrauch auch für Verrentungsmodelle, bei denen nur eine einmalige Zahlung und keine wiederkehrende Rente an den Verkäufer fließt.
Ältere Immobilienbesitzer können ihr Wohneigentum so zur Altersvorsorge nutzen und das in die Immobilie investierte Vermögen wieder in Kapital umwandeln – ohne ihr vertrautes Heim verlassen zu müssen.
Diese Punkte sorgen dafür, dass Sie die verbleibende Zeit im eigenen Heim unbeschwert genießen können:
IHR ZUHAUSE BLEIBT IHR ZUHAUSE – MIT SICHERHEIT!
Wir von der ORANGE Immobilienagentur möchten Ihnen aufzeigen, welche Optionen Sie für einen Verkauf Ihrer Immobilie auf Verrentungsbasis haben, welche davon in Ihrem individuellen Fall in Frage kommen und wie wir Ihnen bei einer reibungslosen und zügigen Umsetzung behilflich sein können.
Nutzen Sie unsere Fachkenntnis und unsere Erfahrung, um alle offenen Fragen auszuräumen und mit einem guten und sicheren Gefühl die richtige Entscheidung für ein sorgenfreies Wohnen im Alter treffen zu können.
Immobilienverkauf mit Wohnungs-/Nießbrauchrecht – gegen Einmalzahlung
Dieses Verrentungsmodell kann sehr vielfältig ausgestaltet werden und bietet somit eine hohe Flexibilität – und das bei gleichzeitiger Sicherheit. Bei Vereinbarung eines entgeltlichen Wohnungsrecht kann zudem der aktuelle Verkehrswert Ihrer Immobilie in nahezu vollständiger Höhe erzielt werden.
Immobilienverkauf mit Wohnungs-/Nießbrauchrecht – gegen Rentenzahlung
Wenn Sie bei einer Verrentung Wert auf eine regelmäßige zusätzliche Einnahme legen, kommt dieses Modell für Sie in Frage. Eine Kombination aus Einmalzahlung und regelmäßiger Rente ist ebenfalls möglich. Für die wiederkehrenden Rentenzahlungen sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Anteiliger Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht – gegen Wunschbetrag
Für ältere Immobilienbesitzer, die einen höheren Geldbetrag benötigen und von der Bank wegen Ihres Alters keinen Kredit mehr bekommen, kann dieses Modell die richtige Lösung sein. Der verkaufte Anteil Ihrer Immobilie kann von Ihnen oder Ihren Erben bei Bedarf wieder zurückgekauft werden.