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SCHLOSS EHRENHAIN - AFA KAPITALANLAGE - DENKMAL KFW261
Haus in 04603 Nobitz / Ehrenhain
Zum Verkauf steht eine besondere Immobilie in Thüringen, die ehemals zum Herzogtum Sachsen-Altenburg gehörte. Das Schloss Ehrenhain, dessen Ensemble im 12. Jahrhundert als Wasserburg entstand, verbindet künftig aufgrund seiner Architektur und Lage auf einzigartige Weise die Vergangenheit mit der Moderne.
Die Schlossanlage im Kern ist aus dem 16./17. Jahrhundert. Bauliche Veränderungen wurden 1893 durchgeführt. Der Abbruch des Torhauses erfolgte im Jahr 1947, die Sprengung des Turmes 1972. Von 1949-1953 wurde der Umbau zur Schule durchgeführt und bis 2003 als solche genutzt.
Das Schloss wird ab Februar 2025 liebevoll kernsaniert, sodass zukünftig 25 Wohneinheiten den heutigen Wohnansprüchen voll entsprechen. Alle Wohnungen werden so gestaltet, dass die historischen Details und Besonderheiten erhalten bleiben. Dies macht die Kombination aus historischem Charme und modernen Annehmlichkeiten besonders attraktiv. Hochwertige Materialien, luxuriöse Standards und moderne Technik sorgen für höchste Lebensqualität und Komfort. Der Fokus der Sanierung liegt auf der sensiblen Wiederherstellung des Gebäudes und dem zukünftigen Wohnkomfort. Jede Wohnung im Schloss Ehrenhain ist einzigartig gestaltet. Das Angebot reicht von 2-Zimmer-Wohnungen ab ca. 67 qm bis hin zu geräumigen 5-Zimmer-Wohnungen mit max. ca. 136 qm, die einzelnen Kaufpreise der Wohnungen inkl. Carport und/ oder Stellplatz belaufen sich auf 338.300,00 – 694.800,00 Euro. Die hochwertigen Ausstattungsmerkmale, wie Echtholzparkett und hochwertig ausgestattete Badezimmer, tragen zur Exklusivität der Wohnungen bei. Die durchdachte Planung und zahlreiche Besonderheiten unterstreichen die Einzigartigkeit dieses Projektes.
Aufgrund der Abschreibemöglichkeiten gem. § 7i EstG für Baudenkmäler ist diese Immobilie besonders für Kapitalanleger interessant. Die Abschreibung begünstigt diejenigen Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung dieser Objekte, i.d.R. in Höhe der Sanierungsaufwendungen, notwendig sind. Bezüglich der sanierten Wohneinheit können gemäß § 7i EstG jeweils bis zu 9 % der Anschaffungskosten, welche auf die Sanierungsaufwendungen Ihrer Einheit entfallen, im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 7 Jahren, und 7 % für weitere 4 Jahre als Abschreibungen geltend gemacht werden.
Gerne sind wir für weitere Fragen und Informationen unter Tel.: 0151 / 41 24 38 99 erreichbar.
Alle Angaben stammen vom Eigentümer, der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.
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