Neue Grundsteuer 2022: Das müssen Sie als Eigentümer wissen

Grundsteuerreform: Ab dem 1. Januar 2025 wird erstmals eine neue Grundsteuer erhoben, allerdings müssen Grundeigentümer dafür bereits jetzt Steuererklärungen abgeben. Welche Daten Eigentümer brauchen und wie Grundsteuern berechnet werden – ein Überblick.

Grundsteuer – auf einen Blick

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die auf Grundeigentum erhoben wird.
Kaum ein Hauseigentümer kommt daran vorbei:

Die Gemeinde verlangt es einmal im Jahr. Es gibt drei Arten von Vermögenssteuern:

  • Grundsteuer A (Landwirtschaft): Gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
  • Grundsteuer B (Strukturen): Gilt für bebaubare und bebaute Grundstücke und Gebäude
  • Grundsteuer C (Unbebautes Land), ab 2025: Sie ist Teil einer Grundsteuerreform,
    die eingeführt wird, damit Gemeinden unbebautes Land stärker besteuern können.

Ziel ist es, Spekulationen zu verhindern und mehr Wohnraum zu schaffen.

Die Grundsteuer B und ihre Berechnung ist für die meisten Hausbesitzer wichtig:

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine neue Grundsteuer B erhoben. Die Neuberechnung hat jedoch bereits begonnen: Anfang 2022 werden die Finanzbehörden die Grundsteuern neu berechnen. Dafür müssen bis Ende 2024 rund 35 Millionen Immobilien in Deutschland neu bewertet werden.

Auch alle Hauseigentümer und Grundstückseigentümer sind in den Prozess eingebunden:

  • Auch 2022 müssen Sie noch eine separate Grundsteuererklärung abgeben,
    die sogenannte Veranlagungserklärung.
  • Die Daten werden vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch über die
    Elster Control-Plattform übertragen.
  • Die Grundsteuern werden je nach Bundesland unterschiedlich berechnet,
    und Grundstückseigentümer müssen unterschiedliche Angaben machen.

Neue Grundsteuer: Das müssen Vermieter jetzt tun

Die Berechnung der Grundsteuer wird seit Jahren kritisiert. Die Grundsteuer wurde bisher anhand von Schätzwerten nach dem Verhältnis des Grundbesitzwertes in Ostdeutschland 1935 und Westdeutschland 1964 berechnet. Da sich die Preise seither stark verändert haben, liegt der ermittelte Einheitswert unter dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie.

Da eine einheitliche Bewertung von Immobilien kaum möglich ist, hat der Bundesfinanzhof die Ermittlung des Festwerts für verfassungswidrig erklärt (Urteil BFH II R 16/13). Ende 2019 hat der Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, die die Berechnung der Grundsteuer B neu vorsah. Länder und Kommunen müssen bis Ende 2024 neu kalkulieren, bevor sie 2025 im Rahmen der neuen Grundsteuerreform Steuern erheben. Eigentümer sind zur Mitwirkung verpflichtet und müssen eine sogenannte Bescheid Erklärung abgeben – das müssen sie wissen:

Neue Grundsteuer: Welche Daten werden benötigt?

Laut Bundesfinanzministerium sind folgende Angaben für die separate
Grundsteuererklärung erforderlich:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes
  • Lage des Grundstücks
  • Nutzungsart, also ob es landwirtschaftlich genutzt wird oder zu reinen Wohnzwecken

Je nach Bundesland können aber weniger oder zusätzliche Angaben nötig sein. Dabei kommt es darauf an, für welches Berechnungsmodell sich das jeweilige Bundesland entschieden hat.

Feststellungserklärung: Wo finden Sie die benötigten Daten?

Die meisten Grundbuchdaten, wie die Fläche des Grundstücks oder die Flurnummer, finden Grundstückseigentümer im Kaufvertrag, den Grundbuchauszügen oder beim Grundbuchamt.

Das Baujahr findet sich im Kaufvertrag oder in der Bauakte beim Bauordnungsamt.

Über die Bodenrichtwerte geben die Online-Portale der einzelnen Bundesländer
Auskunft. Einen schnellen Überblick verschafft das Bodenrichtwertinformationsystem.
bodenrichtwerte-boris.de.

Müssen Angaben zur Wohnfläche gemacht werden, kann es kompliziert werden. Zwar kann man die im Kaufvertrag genannten Quadratmeterzahlen nennen, doch müssen diese nicht immer stimmen. Ist kein Kaufvertrag vorhanden, weil das Haus beispielsweise vererbt worden ist, fehlen die Angaben zur Wohnfläche meist auch. Hier hilft es nur, die Wohnfläche selbst zu berechnen oder einen Vermesser zu bestellen – dieser kostet ein paar Hundert Euro.

Was sind die Fristen?

Zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 müssen Grundstücksbesitzer eine einmalige Grundsteuererklärung abgeben.

Wir hoffen, Sie haben sich einen besseren Überblick über die Grundsteuerreform 2022 verschaffen können. Sollten Sie jedoch noch weitere Fragen zu dem Thema haben, können Sie ich gerne an unser Fachpersonal der ORANGE Immobilienagentur wenden.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.