Was ändert sich im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)?

Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt energetische Anforderungen für beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Hier erfahren Sie, was bei Renovierungen oder Modernisierungen ab 2024 wichtig ist.

Das Wesentliche in Kürze:

  • Im GEG sind die energetischen Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude festgelegt.
  • Das Gesetz enthält Vorschriften für Heizungs- und Klimatechnik sowie für den Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
  • Wenn Sie eine Heizung austauschen möchten, gelten die GEG-Vorgaben nur, wenn Ihre Kommune bereits einen kommunalen Wärmeplan erstellt hat.
  • Wenn Ihre alte Heizung nicht mehr funktioniert und nicht mehr repariert werden kann, können Sie für einen Zeitraum von fünf Jahren von den GEG-Anforderungen abweichen.
  • Beim Neubau schreibt das Gebäude-Energie-Gesetz bestimmte Anteile erneuerbarer Energien vor, die das Gebäude zur Heizung oder Kühlung nutzen muss.

In Deutschland entfallen mehr als 30 Prozent des Energieverbrauchs auf Gebäude. Der Gebäudesektor hat in den letzten Jahren die Klimaschutzziele Deutschlands überschritten, indem er mehr Treibhausgase emittiert hat, als erlaubt. Wenn diese Ziele nicht erreicht werden, könnte die Energieversorgung Deutschlands umweltschädlich und von Energieimporten abhängig sein.

Was ist das Gebäude-Energie-Gesetz?

Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt die energetischen Anforderungen an Gebäude fest. Es hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und ihre Inhalte in einer Vorschrift vereint. Das GEG gilt seit dem 1. November 2020 und wurde 2023 aktualisiert. Es betrifft alle beheizten oder klimatisierten Gebäude und konzentriert sich hauptsächlich auf Heizungstechnik und Wärmedämmstandard. Ein Neubau darf nun höchstens 55 Prozent der Primärenergie eines individuell berechneten Referenzwerts verbrauchen, im Vergleich zu 75 Prozent zuvor. Die Anforderungen an die Gebäudehülle, wie Dämmung und Fenster, wurden 2020 für Neubauten gelockert und bleiben 2023 unverändert. Bei der Berechnung des Energiehaushalts werden nicht nur Raumheizung und Kühlung berücksichtigt, sondern auch Warmwasserbereitung, Betrieb von Lüftungsanlagen und Stromverbrauch (z.B. Heizungspumpen, Heizkessel, Regler). Darüber hinaus müssen Gebäude bestimmte Anforderungen an Luftaustausch und Minimierung von Wärmebrücken erfüllen.

Das GEG stellt auch Anforderungen an bestehende Klimatechnik und Hitzeschutzmaßnahmen für den Sommer, um ein komfortables Wohn- und Arbeitsumfeld zu gewährleisten und den Heizenergiebedarf zu reduzieren.

Welche Anforderungen gelten für Neubauten?

Das GEG legt besonderen Wert auf Neubauten. Es zielt darauf ab, die Auswirkungen des Energiebedarfs von Neubauten für Heizung und Warmwasserbereitung auf die Umwelt zu begrenzen. Es gibt zwei verschiedene Berechnungsmethoden, um diese Auswirkungen zu bewerten. Die herkömmliche Methode berechnet den zulässigen Primärenergiebedarf eines Neubaus. Alternativ kann die Menge an erlaubten Treibhausgasen (CO2) berechnet werden, die ein Neubau verursachen darf.

Primärenergie: Dies umfasst den gesamten Energieaufwand, von der Rohstoffgewinnung über den Transport bis zur Verwendung im Gebäude.

Endenergie: Dies ist die von außen zugeführte Energie, einschließlich “Hilfsenergie” wie Strom für Heizungspumpen.

Nutzenergie: Dies ist die tatsächlich im Gebäude für Heizen oder Warmwasserbereitung genutzte Energiemenge.

Bei der Alternativmethode werden ebenfalls verschiedene Energieträger und spezifische Faktoren berücksichtigt, jedoch unterscheiden sich die “Emissionsfaktoren” von denen des Primärenergieverfahrens. Zudem darf der Energiebedarf des Gebäudes, die “Endenergie”, bei der Treibhausgasberechnung einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Bei dieser Methode dürfen die Dämmstandards eines Wohnhauses schlechter sein als bei der Primärenergiebetrachtung, und eine anteilige Versorgung durch erneuerbare Energien ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Umweltauswirkungen werden also je nach gewählter Methode unterschiedlich bewertet, und ein Gebäude muss nur die Anforderungen einer der beiden Methoden erfüllen.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat ähnlich wie das GEG ein Referenzgebäude mit vorgegebenen Standards für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Bauteile definiert. Der Energiebedarf dieses Referenzgebäudes wird nach dem GEG-Primärenergieverfahren berechnet, jedoch verbraucht ein KfW-Effizienzhaus weniger Energie. Je höher die Energieeffizienz, desto höher ist die KfW-Förderung. Im Neubau sind derzeit Förderungen für KfW-Effizienzhaus-Standards 40 oder 40 plus möglich. Ein KfW-Effizienzhaus 40 hat einen um 27 Prozent geringeren Primärenergiebedarf als ein Neubau nach den Mindestanforderungen des GEG. Das KfW-Effizienzhaus 40 plus ist noch effizienter und muss zusätzlich bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Was ändert sich?

Wenn Sie in einem bestehenden Gebäude eine neue Heizung installieren möchten, hängen die Anforderungen ab Januar 2024 davon ab, ob Ihre Kommune bereits einen kommunalen Wärmeplan erstellt hat. Ohne einen solchen Plan dürfen in Bestandsgebäuden wie bisher in der Regel alle Heizungen installiert werden, mit Ausnahme von “normalen” Öl- und Gasheizungen, für die ab 2024 auch ohne kommunalen Wärmeplan Vorschriften gelten.

In Kommunen mit einem Wärmeplan müssen Sie entweder nachweisen, dass mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, oder die im GEG festgelegten Auflagen erfüllen.

Gemäß dem Gebäude-Energie-Gesetz gelten als erneuerbare Energien:

  • Geothermie
  • Umweltwärme, die beispielsweise von einer Wärmepumpe genutzt wird
  • Abwärme aus anderen Prozessen in einem Fernwärmenetz
  • Am Gebäude erzeugter Photovoltaikstrom • am Gebäude erzeugte Wärme durch Solarthermie
  • Am Gebäude erzeugte Windenergie
  • Wärme aus Biomasse, wie Holzpellets oder Biogas
  • Grüner Wasserstoff

Wir hoffen, Ihnen mit unserem Beitrag einen Einblick in das Thema gegeben zu haben. Für weitere Fragen steht Ihnen die ORANGE Immobilienagentur gerne zur Verfügung.