BGH stärkt Mieterrechte nach Modernisierungsmaßnahmen
Bei einer Modernisierung passiert es nicht selten, dass die Kosten für die Modernisierung auf die Mieter umgelegt werden.
In Einzelfällen können diese sich nun dagegen wehren, entschied der Bundesgerichtshof.
Falls ein Mieter aufgrund einer Mieterhöhung durch eine Modernisierungsmaßnahme in finanzielle Bedrängnis gerät, kann er sich nun dagegen wehren. Das geht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Der Vermieter kann den Mieter dabei nicht einfach auf eine kleinere Wohnung verweisen. Der Fairness halber soll es jedoch zur umfassenden Prüfung eines jeden Einzelfalls kommen. Sofern die Modernisierungsmaßnahmen aufgrund von Schäden notwendig waren oder der allgemein übliche Wohnstandard wiederhergestellt wurde, kann der Mieter dagegen keinen Einspruch erheben und muss den Aufschlag bezahlen, so das BGH.
Die Frage, ob die Wohnungsgröße angemessen sei, spiele bei der Interessenabwägung zwar eine Rolle – es müssten aber alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Dabei komme es zum Beispiel auch auf die Verwurzelung des Mieters in der Wohnung oder seine gesundheitliche Verfassung an. Modernisierungskosten dürfen bis zu einer bestimmten Grenze auf die Miete aufgeschlagen werden. Das Gesetz schützt aber Mieter, die eine Erhöhung sehr hart trifft, sodass diese “auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist”.